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disphere protect: Achtung beim Bestandskauf als share deal

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Autor: Andreas Sutter

Versicherungsmakler gehören zu den Berufsgruppen, die von der Pflicht zur Bestellung eines eigenen Geldwäschebeauftragten (GWB) grundsätzlich befreit sind, es sei denn sie haben neben der Versicherungsvermittlung noch andere Geschäftstätigkeiten, die diese Pflicht auslösen können. Unter bestimmten Voraussetzungen entsteht die Pflicht zur Bestellung eines GWB für den Makler aber durch die „Hintertür“.

Worauf geachtet werden sollte, lesen Sie hier.

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