Am 23. August 2023 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ – kurz Selbstbestimmungsgesetz - vorgelegt.
Damit soll es kurzgefasst allen Menschen mittels einer Erklärung vor dem Standesamt möglich gemacht werden, den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. Damit sollen bisherige gesetzliche Ungerechtigkeiten beseitigt werden und das Recht der Menschen auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden.
Doch wie wirkt sich dieses Gesetz auf den Datenschutz aus und was wird, sofern es beschlossen wird, auf Unternehmen zukommen? Das lesen Sie im folgenden Artikel.
Eines vorab: es kann auf Bußgelder hinauslaufen. Also informieren Sie sich jetzt.