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Newsletter, Datenschutz & Einwilligung - so geht´s richtig

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Autor: Andreas Sutter

Wer einen Newsletter versenden will, sollte sich an geltende Datenschutz-Spielregeln halten. Hierbei zählt auch die wirksame Einwilligung. Im Fall der Hotelkette Accor wurde diese Vorgabe nicht berücksichtigt - im Gegenteil: Kunden wurden im Zuge einer Reservierung eines Hotelzimmers automatisch in den Verteiler aufgenommen. Die entsprechenden Kästchen waren vorbelegt.

Als Folge hat die französische Datenschutzaufsicht (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés – CNIL) gegen das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 600.000 EUR verhängt.

Das Einwilligungsmanagement muss Teil eines wirksamen Datenschutzkonzeptes sein.

Jeder Versuch, die Betroffenen in die Einwilligung hinein zu “schummeln“ löst ein hohes Risiko aus.

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