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Tipp aus unserer Datenschutzabteilung – Tesla als Dienstwagen

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Autor: Andreas Sutter

Ein gutes Datenschutzkonzept beinhaltet neben Kundendaten und klassischer IT-Sicherheit auch Themenbereiche, wie z.B. den Datenschutz bei der Nutzung von Dienstwagen. Wird ein Tesla-Fahrzeug als Dienstwagen genutzt, so gibt es für den Verantwortlichen im Datenschutz Besonderheiten zu beachten. ​

​Der Nutzer eines Tesla hat die Möglichkeit beim Abstellen des Fahrzeuges den sog. „Wächtermodus“ zu aktivieren, wobei sämtliche Annäherungen aufgezeichnet werden. Diese Videoüberwachung ist zu Recht umstritten und Tesla sieht sich daher einem Klageverfahren durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen ausgesetzt. ​

​Unternehmen, die Tesla-Dienstwagen führen, sind für diese Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO verantwortlich. Eine anlasslose Videoüberwachung ist unrechtmäßig. Lesen Sie mehr

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